Wenn Sie sich für eine Wohnung in der Ketteler-Siedlung in Mainz interessieren, bewerben Sie sich bitte zunächst schriftlich. Die Unterlagen dazu und weitere Auskünfte erhalten Sie hier
Zur Anmietung einer Wohnung ist es zunächst erforderlich, Mitglied bei der Ketteler Baugenossenschaft eG zu werden. Dies setzt eine Beteiligung mit insgesamt drei Genossenschaftsanteilen (ein Anteil entspricht 130,00 Euro) voraus. Zudem ist eine Eintrittsgebühr in Höhe von 10,00 Euro zu entrichten.
Derzeit können wir leider keine neuen Mitglieder aufnehmen!
Ein Umzug innerhalb der Genossenschaft ist grundsätzlich möglich, dafür ist eine schriftliche Anfrage für einen Wohnungstausch an unsere Geschäftsstelle nötig.
Mit Geschäftsanteilen beteiligt sich ein Mitglied an der Genossenschaft. Diese sind zu unterscheiden in Pflichtanteile und zusätzliche Anteile.
Zusätzliche Anteile dienen der Sicherung der Liquidität der Genossenschaft, etwa zur Finanzierung von Bauprojekten.
Die Ketteler Baugenossenschaft hat derzeit keinen zusätzlichen Kapitalbedarf. Aus diesem Grund ist eine Zeichnung weiterer Anteile zurzeit nicht möglich.
Bei Feuer:
Rufen Sie immer erst die Feuerwehr unter 112 an
Bei Gasgeruch:
Rufen Sie immer erst die Stadtwerke unter 12 12 12 an
Anschließend wählen Sie unsere Service-Hotline unter 06131 5848667
Notfälle sind zum Beispiel:
- Feuer / Brandschäden
- Defekte Gasleitung
- Wasserrohrbruch, geplatzte Heizkörper
- Verstopfung / Rückstau von Abwasser
- Verbrauch von Kaltwasser nicht möglich
- Kompletter Stromausfall
- Treppenhausbeleuchtung funktioniert nicht
- Heizungsausfall im Winter
Keine Notfälle sind übrigens:
- Tropfender Wasserhahn
- Wasser in der Badewanne oder im Waschbecken fließt nicht einwandfrei ab
- Undichte Fenster
- Wohnungseingangstür oder Zimmertür klemmt
Ich habe einen Wasserschaden in meiner Wohnung festgestellt.
Was muss ich tun?
Sobald Sie einen Wasserschaden bemerken, informieren Sie uns bitte unverzüglich. Je schneller wir die Ursache des Schadens beheben können, desto besser lassen sich Folgeschäden vermeiden.
Unsere Service-Hotline: 06131 9198290
Anschließend melden Sie den Schaden bitte umgehend Ihrer privaten Hausratversicherung.
Warum muss ich meine Hausratversicherung informieren?
Gebäudeversicherungen decken grundsätzlich Schäden am Gebäude ab. Schäden an Ihrem persönlichen Eigentum – beispielsweise an Möbeln, Kleidung oder Elektrogeräten – sind hiervon nicht erfasst und fallen in der Regel in den Leistungsumfang einer Hausratversicherung.
Bitte beachten Sie außerdem: In vielen Wohnungen gehören Wand- und Bodenbeläge (z. B. Tapeten, Laminat oder Teppichboden) dem jeweiligen Mieter. Auch diese gelten als Ihr Eigentum und fallen daher in den Zuständigkeitsbereich Ihrer Hausratversicherung.
Hinweis: Wir empfehlen allen Mitgliedern und Mietern dringend, eine Hausratversicherung abzuschließen. Diese schützt Ihr persönliches Eigentum im Schadensfall und kann Sie vor erheblichen finanziellen Belastungen bewahren.
Kleintiere (z.B. Zierfische, Hamster und kleine Vögel), auch größere ungefährliche Tiere wie Hunde und Katzen sind erlaubt. Gefährliche Tiere wie z.B. Würgeschlangen oder ein Listenhund gehören nicht dazu und sind auch nicht erlaubt. Im Zweifelsfall sprechen Sie uns bitte an und beantragen Sie eine schriftliche Genehmigung.
Ja, wenn entsprechende PKW-Stellplätze oder Garagen frei sind, können Sie diese anmieten. Gerne sind wir Ihnen bei der Auswahl nach einer geeigneten Abstellmöglichkeit für Ihr Kraftfahrzeug behilflich.
Bauliche Veränderungen müssen immer mit uns abgesprochen und genehmigt werden.
